© (Copyright), International Software Architecture Qualification Board e. V. (iSAQB® e. V.) 2023

Die Nutzung des Lehrplans ist nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen erlaubt:

  1. Sie möchten das Zertifikat zum CPSA Certified Professional for Software Architecture Foundation Level® oder CPSA Certified Professional for Software Architecture Advanced Level® erwerben. Für den Erwerb des Zertifikats ist es gestattet, die Text-Dokumente und/oder Lehrpläne zu nutzen, indem eine Arbeitskopie für den eigenen Rechner erstellt wird. Soll eine darüber hinausgehende Nutzung der Dokumente und/oder Lehrpläne erfolgen, zum Beispiel zur Weiterverbreitung an Dritte, Werbung etc., bitte unter info@isaqb.org nachfragen. Es müsste dann ein eigener Lizenzvertrag geschlossen werden.

  2. Sind Sie Trainer oder Trainingsprovider, ist die Nutzung der Dokumente und/oder Lehrpläne nach Erwerb einer Nutzungslizenz möglich. Hierzu bitte unter info@isaqb.org nachfragen. Lizenzverträge, die alles umfassend regeln, sind vorhanden.

  3. Falls Sie weder unter die Kategorie 1. noch unter die Kategorie 2. fallen, aber dennoch die Dokumente und/oder Lehrpläne nutzen möchten, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt unter info@isaqb.org zum iSAQB e. V. auf. Sie werden dort über die Möglichkeit des Erwerbs entsprechender Lizenzen im Rahmen der vorhandenen Lizenzverträge informiert und können die gewünschten Nutzungsgenehmigungen erhalten.

Wichtiger Hinweis

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass dieser Lehrplan urheberrechtlich geschützt ist. Alle Rechte an diesen Copyrights stehen ausschließlich dem International Software Architecture Qualification Board e. V. (iSAQB® e. V.) zu.

Die Abkürzung "e. V." ist Teil des offiziellen Namens des iSAQB und steht für "eingetragener Verein", der seinen Status als juristische Person nach deutschem Recht beschreibt. Der Einfachheit halber wird iSAQB e. V. im Folgenden ohne die Verwendung dieser Abkürzung als iSAQB bezeichnet.

1. Definitionen

1.1. Beteiligte am Prüfungsprozess

Name der Rolle Beschreibung, Funktion, Aufgabe

Expert-Level-Bewerber:in

Advanced-Level-Architekt:in, der/die das Expert-Level-Zertifikat CPSA-E anstrebt

iSAQB

Der iSAQB e. V. stellt folgende Artefakte zur Verfügung:

  • Liste (offener) Themen, auf Website

  • Jahresbuch (sammelt, bindet, publiziert, übersetzt Papers, die in den Themenarbeitsgruppen final bearbeitet wurden)

  • Abgeschlossene Themen zum Download

  • Webseite zur Anmeldung für EL-Bewerber:innen

iSAQB AG Expert Level

Arbeitsgruppe zum Expert Level im iSAQB.
Die Arbeitsgruppe organisiert und überwacht die Durchführung der Prozesse.

Prüfer:in

Prüfer:innen arbeiten für die Zertifizierer und prüfen die Ergebnisse einer Themenarbeitsgruppe. Die AG Expert Level stellt den Zertifizierern Prüfer:innen aus der eigenen Arbeitsgruppe zur Verfügung. Auch andere iSAQB-Mitglieder können sich als Prüfer:innen melden und werden zu diesem Zweck in die AG Expert Level aufgenommen.

Prüfer:innen müssen folgende Eigenschaften haben:

  • Sie sind Mitglieder der AG Expert Level.

  • Sie sind anerkannte Expert:innen in der Softwarearchitektur.

  • Sie haben breites und tiefes Wissen im Bereich der Softwarearchitektur.

  • Sie arbeiten auf Honorarbasis als Prüfer:innen.

  • Sie verfügen über ausreichend Zeit, um ihrer Arbeit als Prüfer:innen nachzugehen.

Prüfling

Ein Mitglied aus der Themenarbeitsgruppe, welche den Zertifizierungsprozess durchläuft.

Themenarbeitsgruppe

Arbeitsgruppe, die gebildet wird, um ein EL-Thema auszuarbeiten. Die Themenarbeitsgruppe setzt sich aus angenommenen Bewerber:innen für ein Thema zusammen.

Themeneinreicher:in

Reicht ein (mögliches) Thema ein, das im Rahmen einer Expert-Level-Zertifizierung bearbeitet werden soll.

Themenmoderator:in

Jede Themenarbeitsgruppe wird von einem/einer Themenmoderator:in begleitet. Er/sie begleitet die Themenarbeitsgruppe, nimmt die Roadmap ab, beantwortet Fragen und prüft die Ergebnisse auf formelle Kriterien. Er/sie organisiert gegebenenfalls Räume und Moderationsmaterial bei persönlichen Treffen.

Themenverwalter:in

Der/die Themenverwalter:in prüft neue Themen und verwaltet Themen im Themenspeicher.
Er/sie ist aktives Mitglied des iSAQB.

Trainingsprovider

Trainingsprovider sind vom iSAQB akkreditierte "Schulungsanbieter" und "Schulungsdurchführer", die den/die Themenmoderator:in stellen.

Zertifizierer

Zertifizierer sind vom iSAQB akkreditierte Institute. Sie organisieren den gesamten Prüfungsprozess und stellen das Zertifikat aus.

2. Überblick

2.1. Ziel und Zweck

Beim CPSA-E tragen Sie mit anderen Bewerber:innen Erfahrungswissen aus Ihrer Projektarbeit zusammen. Gemeinsam ergänzen Sie dieses durch zusätzliches Expert:innenwissen, Recherchen und Austausch miteinander. Anschließend stellen Sie im Rahmen des CPSA-E dieses Wissen durch Veröffentlichungen vor. Somit tragen Sie aktiv dazu bei, dass Expert:innenwissen in die Breite getragen wird und sich die Softwarequalität durch Ihren Beitrag auch in anderen Projekten verbessert. Die Themen dazu wurden vorher über die Website des iSAQB eingereicht. Nach einer Freigabe durch den/die Themenverwalter:in stehen die Themen zur Bearbeitung zur Verfügung.

Ziele

  • Sie zeigen, dass Sie in einem Fachgebiet der Softwarearchitektur Expert:in sind.

  • Sie erarbeiten mit anderen Expert:innen neues Wissen.

  • Sie zeigen Teamfähigkeit.

  • Sie tauschen sich mit anderen Expert:innen aus und bauen sich so ein Netzwerk für Ihre berufliche Zukunft auf.

  • Sie präsentieren die Ergebnisse bei Konferenzen oder publizieren in Fachmagazinen.

2.2. Prüfungsvoraussetzungen

Ein:e Expert-Level-Bewerber:in muss als Eignungsvoraussetzung erfolgreich die iSAQB-Advanced-Level-Zertifizierung erlangt haben. Ansonsten gibt es keine Eignungsvoraussetzungen. Sie sollten jedoch langjährige Projekterfahrung und tiefgreifendes Wissen im Bereich Ihres gewählten Softwarearchitekturthemas haben, das Sie mit der Themenarbeitsgruppe bearbeiten möchten. Die Praxiserfahrung muss nicht nachgewiesen werden, da sie schon Voraussetzung für die iSAQB- Foundation- und Advanced-Level-Zertifizierungen ist. Auch eine Mindestzeit zwischen Advanced- und Expert-Level-Zertifizierung wird nicht gefordert.

2.3. Prüfungsdauer

Die Themenarbeitsgruppe hat ab der ersten Besprechung mit dem/der Themenmoderator:in 12 Monate Zeit, um die Ergebnisse erstmalig bei einem Zertifizierer einzureichen. Empfohlen wird eine Dauer von 3 bis 9 Monaten. Mit triftiger Begründung kann die Themenarbeitsgruppe um einzelne Monate verlängern. Die Begründung muss dem/der Themenmoderator:in vorliegen und diese:r muss sie akzeptieren.

2.4. Kosten

Die Kosten für eine Zertifizierung im Expert Level setzen sich aus dem Aufwand für den/die gewählte:n Themenmoderator:in, die Zertifizierungsstelle und den beiden Prüfern zusammen.

Die Kosten können je nach Gruppengröße schwanken, betragen aber mindestens 2.800 € pro Person.

Eventuell zusätzlich anfallende Kosten, z. B. für Reisen im Rahmen der Zusammenarbeit oder Extrakosten durch Nachbesserungen oder Einsprüche, sind nicht inkludiert und selbstorganisatorisch von der Themenarbeitsgruppe zu tragen.

3. Ablauf

3.1. Thema einreichen (optional)

Die Einreichung eines Themas erfolgt auf der Website des iSAQB mittels eines Formulars. Der/die Themenverwalter:in prüft das eingereichte Thema inhaltlich und formell innerhalb eines Monats. Bei Akzeptanz gibt er/sie das Thema frei. Das Thema steht dann auf der Website des iSAQB für die Bewerbung zur Verfügung. Sollte ein Thema abgelehnt werden, kann es nachgebessert und dem/der Themenverwalter:in erneut vorgelegt werden.

Kriterien für ein neues Thema

Ein neues Thema muss folgende Kriterien erfüllen:

Kriterium Pflicht Beschreibung

Originalität

Muss

Muss die Themengruppe neues Wissen oder Ergenntnisse erarbeiten?

Ist das Thema noch nicht vollständig und öffentlich bearbeitet (z. B. Wikipedia)?

Relevanz

Muss

Ist das Thema für einen größeren Personenkreis interessant?

Innovation

Muss

Bringt das Thema neue Ideen und neues Wissen hervor, die von allgemeinem Interesse sind?

Kreativität

Soll

Zeigt das Thema Kreativität, z. B. durch Synergien, Analogien, Ideen?

Effektivität

Soll

Ist zu erwarten, dass durch die Themenbearbeitung die Arbeit in der Softwarearchitektur zukünftig vereinfacht oder beschleunigt werden kann?

Problemlösend

Muss

Können durch die Themenbearbeitung wiederkehrende und bisher scheinbar unüberwindliche Probleme in der Softwarearchitektur gelöst werden?

Beispiele:

  • Kommunikation zwischen Management und Softwarearchitekt:innen verbessern

  • Einführung von neuen Methoden, wie z. B. Architekturmanagement, Domain-Driven Design, Green-IT, …​

3.2. Schritt 1: Für Thema bewerben

iSAQB publiziert eine Liste mit verfügbaren Themen und akkreditierten Zertifizierern.

Bewerber:innen melden sich bei einem Zertifizierer zu einem Thema an.

Der Zertifizierer überprüft die Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme am CPSA-E.

Kriterien für neue Bewerber:innen

Das CPSA-Expert Level (CPSA-E) ist die höchste Qualifizierungsstufe des iSAQB und richtet sich an äußerst erfahrene Softwarearchitekt:innen. Die Anforderungen und Voraussetzungen sind entsprechend anspruchsvoll und fokussieren sich auf fundierte Erfahrung, tiefgehende Expertise sowie die Fähigkeit, neue Lösungswege zu entwickeln und die Community zu bereichern.

Bewerber:innen müssen folgende Kriterien erfüllen, um in einer Themenarbeitsgruppe mitarbeiten zu dürfen:

Wissen und Praxiserfahrung

Bewerber:innen begründen ihre Eignung für das Thema, indem sie ihr Wissen und ihre Praxiserfahrung zusammenfassen.

Kriterium Beschreibung

Advanced Level

Bewerber:innen müssen bestätigen, dass sie spätestens bis zur Einreichung der Expert-Level-Arbeit über das Advanced-Level-Zertifikat verfügen.

Praxiserfahrung

Bewerber:innen können mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in der Rolle Softwarearchitekt in komplexen Softwareprojekten vorweisen. Dabei sind insbesondere Erfahrung in der system-, domänen- oder organisationsübergreifende Archiekturarbeit notwendig.

Wissen

Solides Verständnis und praktische Anwendung der grundlegenden Konzepte der Softwarearchitektur gemäß den iSAQB-Lehrplänen für das Foundation- und ausgewählte Advanced-Level-Themen. Vertiefung erfolgt typischerweise in spezifischen Schwerpunktbereichen wie z.B. Domain-Driven Design, Cloud-Architektur, Architekturbewertung, -dokumentation oder -modernisierung, je nach individuellem Profil und Projektkontext.

Wissensvermittlung und Community-Beitrag

Nachweis über die Weitergabe von Wissen oder eines Community-Beitrag, beispielsweise durch die Schulung und Betreuung von weniger erfahrenen Entwickler:innen oder Architekt:innen, die fachliche Leitung von Architektur- oder Entwicklungsteams, Mitentwicklung in Open-Source-Projekten sowie durch Publikationen oder Vorträge.

Kommunikative Fähigkeiten

Bewerber:innen müssen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte klar und verständlich zu kommunizieren.

Organisation und Rahmenbedingungen
Kriterium Beschreibung

iSAQB® darf Ergebnisse veröffentlichen und verwerten

Bewerber:innen müssen einwilligen, dass die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe von iSAQB® veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Reisebereitschaft

Bewerber:innen müssen sich bereit erklären, für die Arbeit in der Themenarbeitsgruppe Reisen auf eigene Kosten zu unternehmen.

Weitergabe von Kontaktdaten

Bewerber:innen erteilen dem iSAQB® die Berechtigung, folgende Daten an andere Mitglieder der Themenarbeitsgruppe weiterleiten zu dürfen: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

Warum sind diese Voraussetzungen wichtig?

Das CPSA-Expert Level bescheinigt nicht nur technisches Wissen, sondern auch die Fähigkeit, als Vordenker:in und Expert:in in der Softwarearchitektur-Community zu agieren. Die Bewerber:innen müssen zeigen, dass sie über die reine Architekturarbeit hinaus zur Weiterentwicklung des Berufsstandes beitragen können und in der Lage sind, auch schwierige Herausforderungen in komplexen Umfeldern zu meistern.

Folgende Kriterien treten vielleicht in Zukunft in Kraft

Das iSAQB® kann auch Personen ohne Advanced-Level-Zertifikat als Bewerber:innen für den Expert Level zulassen, wenn sie eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Personen, die als Koryphäe auf dem zu bearbeitenden Thema bekannt sind.

  • iSAQB-Mitglieder, die auf Grund ihrer Aufgabe beim iSAQB® die Advanced-Level-Prüfungsfragen (bzw. -aufgaben) kennen und daher die Advanced-Level-Zertifizierung nicht machen können.

Die Entscheidung, ob jemand die obigen Kriterien erfüllt, wird durch einen Mehrheitsbeschluss vom iSAQB Strategie-Council und den Mitgliedern der AG-EL gefällt.

Das iSAQB® kann aktiv Koryphäen einladen, in einer Themenarbeitsgruppe mitzuarbeiten und kann ihnen dafür die Kosten erstatten.

Auch Koryphäen müssen in Themenarbeitsgruppen mitarbeiten. Ohne Mitarbeit in einer Themenarbeitsgruppe und einer erfolgreichen Zertifizierung erhält niemand das EL-Zertifikat.

3.3. Schritt 2: Themenarbeitsgruppe zusammenstellen

Damit eine Themenarbeitsgruppe zustande kommt, müssen sich ausreichend Bewerber für ein Thema beim Zertifizierer anmelden.

Die Bewerber:innen können in ihrem Bekanntenkreis nach weiteren Teilnehmern werben. Auch der iSAQB wird für offene Themen werben.

Sobald die Mindestanzahl von Bewerber:innen für ein Thema erreicht wurde, informiert der Zertifizierer die Bewerber:innen über den Start der Themenarbeitsgruppe und sendet ihnen die Kontaktdaten der anderen Bewerber:innen.

Die Themenarbeitsgruppe wählt einen Trainingsprovider aus und informiert den Zertifizierer über die Auswahl. iSAQB veröffentlicht dazu eine List von akkreditierten Trainingsprovidern.

Der Trainingsprovider stellt der Themenarbeitsgruppe eine:n Themenmoderator:in zur Verfügung.

3.4. Schritt 3: Vertrag mit Zertifizierer abschließen

Der Zertifizierer schließt einen Vertrag mit dem Trainingsprovider ab.

Danach schließt der Zertifizierer mit jedem Mitglied der Themenarbeitsgruppe einen Vertrag.

Die Themenarbeitsgruppe kann anschließend mit der Arbeit beginnen.

3.5. Schritt 4: Roadmap erstellen

Die Themenarbeitsgruppe erstellt eine Roadmap, in der sie inhaltlich und zeitlich ihren Plan für ihr Vorgehen verschriftlicht. Der/die Themenmoderator:in kann hierbei unterstützen. Schließlich wird die Roadmap bei dem/der Themenmoderator:in eingereicht, welche:r diese anhand festgelegter Kriterien überprüft.

Kriterien für die Abnahme der Roadmap

Kriterium Pflicht Beschreibung

Ziel, Mission

Muss

  • Sind Ziel und Mission der Themenarbeitsgruppe verständlich beschrieben?

Themenarbeitsgruppe

Muss

  • Sind die Kontaktdaten aller Mitglieder der Themenarbeitsgruppe angeführt?

Vorgehensweise

Muss

  • Werden die Rollen und Aufgaben der Mitglieder der Themenarbeitsgruppe beschrieben?

  • Ist ein Zeitplan mit Meilensteinen vorhanden?

  • Sind die Zeiten und Orte für die optionalen persönlichen Treffen angeführt?

  • Sind die Zeiten und Mittel für die virtuellen Treffen angeführt?

  • Werden die Werkzeuge für die elektronische Kommunikation aufgelistet?

  • Sind Arbeitspakete und Zuständigkeiten definiert?

  • Ist der Review-Prozess bestimmt?

Literatur

Muss

  • Gibt es eine Literaturliste?

  • Umfasst die Literaturliste mindestens 7 Quellen?

  • Sind die Quellen von wissenschaftlichem Wert?

Ergebnisse

Muss

  • Wird der verpflichtende Artikel diskutiert?

  • Wird zumindest ein weiteres Ergebnis angeführt (z. B. Anleitung, Beispiel, …​)?

  • Wird für jedes Ergebnis die Form und Struktur behandelt?

  • Versucht die Themenarbeitsgruppe, die Ergebnisse bei mindestens einer Konferenz zu präsentieren?

  • Versucht die Themenarbeitsgruppe, die Ergebnisse in zumindest einer Fachzeitschrift zu publizieren?

Gibt der/die Themenmoderator:in die Roadmap frei, kann die Themenarbeitsgruppe mit der Umsetzung beginnen. Bei Ablehnung der Roadmap hat die Themenarbeitsgruppe einen weiteren Versuch, die Roadmap zu verbessern und erneut abzugeben.

3.6. Schritt 5: Thema ausarbeiten

Die Themenarbeitsgruppe kommt zu Symposien zusammen, wo sie sich gemeinsam abstimmen und Aufgaben aus der Roadmap erarbeiten. Dabei wird sie von dem/der Themenmoderator:in unterstützt. Symposien können auch online durchgeführt werden.

Die Themenarbeitsgruppe muss einen Speicher einrichten, um ihre Arbeitsergebnisse abzulegen (z. B. Git-Repository, Wiki). Der/die Themenmoderator:in, Prüfer:innen und auf Anfrage auch der Zertifizierer müssen auf den Speicher zugreifen können.

Die Themenarbeitsgruppe trägt ihre Erfahrung zu dem gewählten Thema zusammen, konsolidiert dieses und leitet daraus neue Erkenntnisse ab. Zu den nötigen Ausarbeitungen gehören Erhebungen von Daten, Literaturrecherchen oder Verschriftlichungen. Themenarbeitsgruppen wird empfohlen, ihre Ergebnisse auf Konferenzen oder Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Das iSAQB wird die Veröffentlichungen unterstützen und fördern.

Damit sich jedes Mitglied ungefähr im gleichen Umfang in die Themenarbeitsgruppe einbringt, müssen alle Mitglieder ihre Tätigkeiten aufzeichnen. Dafür gelten diese Kriterien:

Kriterien für Mitarbeit

Kriterium Pflicht Beschreibung

Zeitaufzeichnung

Muss

Die Mitglieder einer Themenarbeitsgruppe müssen ihre Tätigkeiten in einer zentralen und für alle einsehbaren Liste aufzeichen und dabei zumindest diese Informationen für jede Tätigkeit dokumentieren:

  • Datum und Dauer

  • Tätigkeit

  • Arbeitsergebnis

  • Namen der Mitglieder, die an der Tätigkeit beteiligt waren.

Validierung

Muss

Bei gemeinsamen Treffen validieren die Mitglieder, ob die aufgezeichneten Tätigkeiten plausibel sind.

Gesamtarbeitszeit

Muss

Jedes Mitglied einer Themenarbeitsgruppe muss zumindest 40 Stunden in der Themenarbeitsgruppe mitgearbeitet haben.

Abweichung vom Gruppenmittelwert

Muss

Ein Mittelwert gibt Auskunft, wie viele Stunden im Durchschnitt jedes Mitglied in der Themenarbeitsgruppe mitgearbeitet hat. Jedes Mitglied muss mindestens 60 % des Gruppenmittelwertes mitgearbeitet haben.

Unterschiedliche Tätigkeitsarten

Muss

Ein Mitglied darf nur bis zu 20 % der Stunden für organisatorische Tätigkeiten anrechnen.

Drei Tätigkeitsarten

Muss

Jedes Mitglied muss mindestens drei verschiedene Tätigkeitsarten ausgeführt haben, u. a.

  • Organisation

  • Recherche

  • Ergebnis erstellen

  • Präsentation erstellen

  • Beitrag für Fachzeitschrift erstellen

  • Konferenzbeitrag erstellen

  • Präsentation bei Konferenz

Reisezeiten zählen nicht

Muss

Reisezeiten zählen nicht als Tätigkeit.

4. Zertifizierung

4.1. Übersicht

Die Zertifizierung setzt sich aus diesen Schritten zusammen:

  1. Der/die Themenmoderator:in stellt sicher, dass die Ergebnisse formelle Kriterien erfüllen.

  2. Zwei Prüfer:innen bewerten die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe inhaltlich. Die Themenarbeitsgruppe kann eimmalig nachbessern.

  3. Zwei Prüfer:innen führen mit jedem Mitglied der Themenarbeitsgruppe ein Prüfungsgespräch durch.

  4. Der Zertifizierer stellt die Zertifikate aus.

Die gesamte Zertifizierung soll in sechs Wochen abgeschlossen (ohne Nachbesserugn und Einspruch).

Die Details zu den Schritten werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

4.2. Formelle Prüfung

Ist die Roadmap erfüllt, gibt die Themenarbeitsgruppe ihre Ergebnisse bei dem/der Themenmoderator:in ab.

Der/die Themenmoderator:in prüft die Ergebnisse nach den folgenden formellen Kriterien und fordert gegebenenfalls von der Themenarbeitsgruppe Nachbesserungen ein.

Formelle Kriterien

Kriterium Pflicht Beschreibung

Artikel

Muss

Hat der Artikel die folgende Struktur und folgenden Inhalt?

  1. Titel

    1. Passt der Titel zum behandelten Thema?

  2. Autor:innen

    1. Sind die Autor:innen namentlich angeführt?

    2. Sind die E-Mail-Adressen der Autor:innen aufgelistet?

  3. Abstract

    1. Wird die Problemstellung kurz beschrieben?

    2. Beschreibt das Abstract die Hauptthesen oder Ergebnisse?

    3. Ist die Beschreibung kurz und verständlich?

  4. Einleitung

    1. Beschreibt die Einleitung den derzeitigen Wissensstand?

    2. Wird die Motivation behandelt?

    3. Wird beschrieben, welche Wissenslücken es gibt, die durch diesen wissenschaftlichen Artikel gefüllt werden sollen?

    4. Werden die Fragestellungen beschrieben, die im Artikel beantwortet werden sollen?

  1. Hauptteil (Kapitelname(n) sind frei wählbar)

    1. Materialien und Methoden

      1. Werden die Informationsquellen beschrieben?

      2. Werden die Methoden beschrieben, die zur Beantwortung der Fragestellung zum Einsatz kamen?

    2. Resultate

      1. Werden die Erkenntnisse beschrieben?

      2. Werden die Erkenntnisse mit ausreichend plausiblen Daten begründet?

    3. Diskussion

      1. Wird beschrieben, wie die Erkenntnisse interpretiert werden?

      2. Werden Fragen behandelt, welche sich aus den Ergebnissen ergeben?

      3. Wird behandelt, welche Auswirkun- gen die Erkenntnisse auf die Praxis haben?

  2. Zusammenfassung

    1. Werden alle Fragestellungen und deren Beantwortung kurz zusammengefasst?

    2. Werden die Auswirkungen der Erkenntnisse kurz behandelt?

  3. Danksagung

    1. Werden Unterstützer:innen angeführt?

  4. Interessenskonflikte

    1. Werden Interessenskonflikte angeführt?

  5. Literaturliste

    1. Wird die gesamte verwendete Literatur aufgelistet?

    2. Wird korrekt zitiert?

Weiteres Ergebnis

Muss

  • Erfüllen Form und Inhalt den Zweck des Ergebnisses (z. B. ein neues Muster nach der Mustersprache Kontext, Problem, Lösung)?

  • Ist das Ergebnis verständlich beschrieben?

  • Ist ersichtlich, dass zur Erarbeitung des weiteren Ergebnisses mindestens zwei Personenwochen notwendig waren?

Einreichungen

Soll

  • Hat die Themenarbeitsgruppe zumindest bei einer Konferenz einen Vortrag oder einen Workshop eingereicht?

  • Hat die Themenarbeitsgruppe versucht, die Ergebnisse in zumindest einer Fachzeitschrift zu publizieren?

Erfahrungsbericht

Muss

  • Hat jedes Mitglied der Themenarbeitsgruppe einen Erfahrungsbericht abgegeben?

  • Sind alle Punkte in den Erfahrungsberichten ausgefüllt?

Wenn der/die Themenmoderator:in die Ergebnisse freigibt, reicht die Themenarbeitsgruppe die Ergebnisse beim Zertifizierer ein.

Der Zertifizierer lässt nur jende Mitglieder zur Zertifizierung zu, welche die Kriterien zur Mitarbeit erfüllt haben. Hat ein Mitglied die Kriterien nicht erfüllt, bekommt er/sie die Kosten nicht zurückerstattet.

4.3. Inhaltliche Prüfung

Einreichung

Die Themenarbeitsgruppe muss zur Zertifizierung folgende Ergebnisse beim Zertifizierer einreichen:

Kriterium Pflicht Beschreibung

Artikel

Muss

Der Artikel beschreibt die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe. Das iSAQB stellt eine Vorlage bereit.

Weiteres Ergebnis

Muss

Die Themenarbeitsgruppe muss mindestens ein frei wählbares weiteres Ergebnis ausarbeiten, wie z. B. Anleitungen, Best Practices, Auswertungen von Umfragen.

Einreichungen

Soll

Die Themenarbeitsgruppe soll ihre Ergebnisse auf Konferenzen einreichen oder in Fachzeitschriften publizieren. Zum Nachweis gibt die Themenarbeitsgruppe etwa ein Abstract oder eine Kopie eines veröffentlichten Artikels ab.

Erfahrungsbericht

Muss

Jedes Mitglied einer Themenarbeitsgruppe erstellt einen Erfahrungsbericht, damit das iSAQB die Prozesse weiterentwickeln kann. Das iSAQB stellt dazu eine Vorlage bereit.

Die Themenarbeitsgruppe genehmigt dem iSAQB die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse. Ebenso kann jedes Mitglied der Themenarbeitsgruppe die Ergebnisse unter Angabe der Mitwirkenden und des iSAQB frei verwerten. Das iSAQB veröffentlicht unter Benennung aller Beteiligten den Artikel auf seinen Seiten und übersetzt diesen in verschiedene Sprachen.

Bewertung durch zwei Prüfer:innen

Der Zertifizierer beauftragt zwei Prüfer:innen mit der Beurteilung der Ergebnisse. Die Prüfer:innen bewerten die Ergebnisse anhand der nachfolgenden inhaltlichen Kriterien.

Inhaltliche Kriterien

Kriterium Bewertungsschema

Bedeutung für Theorie und Praxis

10 - Herausragende Bedeutung
08 - Bedeutsam
06 - Nicht unbedeutend
04 - Eher schwache Bedeutsamkeit
02 - Von geringer Bedeutung
00 - Absolut keine Relevanz

Originalität und Innovationsgrad

10 - Ein wichtiger und bedeutender Beitrag zum Themengebiet
08 - Ein deutlicher Beitrag zum Themengebiet.
06 - Ein kleiner Beitrag zum Themengebiet. Vielleicht ergibt sich daraus in Zukunft ein Mehrwert.
04 - Es gibt bessere Arbeiten zu diesem Thema.
02 - Bereits viele Male gesagt.
00 - Trägt wenig oder gar nichts zum Themengebiet bei.

Qualität der Darstellung

10 - Exzellent geschrieben
08 - Gut geschrieben
06 - Lesbar
04 - Sollte überarbeitet werden
02 - Noch erhebliche Arbeit erforderlich
00 - Inakzeptabel

Es müssen mindestens 20 der 30 Punkte erreicht werden. In jeder Kategorie müssen 4 der 10 Punkte erreicht werden. Für jedes Kriterium können die Prüfer:innen eine Begründung angeben.

Einmalige Nachbesserung

Wenn die Prüfer:innen feststellen, dass die Ergebnisse den Kriterien nicht entsprechen, kann die Themenarbeitsgruppe einmalig nachbessern. Es steht dem Zertifizierer frei, der Themenarbeitsgruppe die Zusatzkosten für die Prüfer in Rechnung stellen.

4.4. Prüfungsgespräch

Nachdem die Prüfer:innen die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe positiv bewerten haben, laden sie alle Mitglieder der Themenarbeitsgruppe zu einem individuellem Prüfungsgespräch ein. Das Prüfungsgespräch dauert zwischen 30 und 60 Minuten und kann auch online durchgeführt werden.

In dem Gespräch muss der Prüfling die Ergebnisse verteidigen und sein/ihr Wissen zu diesem Thema unter Beweis stellen.

4.5. Zertifikat

Ausstellung

Der Zertifizierer informiert die Prüflinge über die Ergebnisse der Zertifizierung. Das Zertifikat erhält jemand, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Prüfer haben die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe als positiv beurteilt.

  • Die Prüfer haben das Prüfungsgespräch mit dem Bewerber als positiv beurteilt.

Das Zertifikat wird für das Thema der Themenarbeitsgruppe ausgestellt.

Personen können mehrere Expert-Level-Zertifizierungen erlangen, indem sie in mehreren Themenarbeitsgruppen mitarbeiten.

Die Gültigkeitsdauer der Expert-Level-Zertifizierung ist unbegrenzt.

Einspruch

Ein Prüfling kann innerhalb von vier Wochen beim Zertifizierer schriftlich Einspruch gegen die Bewertung erheben.

Der Zertifizierer lost zwei neue Prüfer:innen aus und stellt ihnen die Protokolle zum Prüfungsverfahren und die Ergebnisse der Themenarbeitsgruppe zur Verfügung.

Die Prüfer:innen des Einspruchs bestätigen die Bewertung oder sprechen eine neue Bewertung aus. Das Ergebnis des Einspruchsverfahrens ist nicht mehr anfechtbar.

Geben die Prüfer:innen dem Einspruch statt, kann der Prüfling erneut ein Prüfungsgespräch mit den neuen Prüfern:innen durchführen. Dafür hebt der Zertifizierer eine Gebühr von 1500 € zzgl. MwSt. ein.